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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 17.02.2011 – T-330/09

RapidEye AG gegen Europäische Kommission. Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der deutschen Behörden im Rahmen des Multisektoralen Regionalbeihilferahmens - Vorhaben eines satellitengestützten Geo-Informationssystems - Antrag auf Bestätigung der Tragweite einer Entscheidung, mit der die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Antwort der Kommission - Unanfechtbare Handlung - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:48

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die RapidEye AG trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 17. Februar 2011 – RapidEye/Kommission / (Rechtssache T-330/09)

„Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Beihilfen der deutschen Behörden im Rahmen des Multisektoralen Regionalbeihilferahmens – Vorhaben eines satellitengestützten Geo-Informationssystems – Antrag auf Bestätigung der Tragweite einer Entscheidung, mit der die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird – Antwort der Kommission – Unanfechtbare Handlung – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Beurteilung dieser Wirkung nach dem Sachgehalt der Handlung – Antwort der Kommission auf einen Antrag auf Bestätigung der Tragweite einer Entscheidung, mit der die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird – Bestätigende Entscheidung – Ausschluss (Art. 87 EG, 88 EG und 230 EG) (vgl. Randnrn. 24-29, 32-37, 40, 44-47)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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