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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 13.05.2008 – T-327/04

Syndicat national de l’industrie des viandes (SNIV) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Klagefrist - Beginn - Veröffentlichung einer Zusammenfassung im Amtsblatt - Internetseite - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:146

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Das Syndicat national de l’industrie des viandes (SNIV) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. Mai 2008 – SNIV/Kommission / (Rechtssache T-327/04)

„Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Klagefrist – Beginn – Veröffentlichung einer Zusammenfassung im Amtsblatt – Internetseite – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Zeitpunkt der Veröffentlichung – Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Handlung ─ Subsidiarität (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 21-22, 25-27, 34)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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