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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 13.09.2013 – T-320/10

Fürstlich Castell’sches Domänenamt Albrecht Fürst zu Castell-Castell gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke CASTEL – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Zulässigkeit – Absolutes Eintragungshindernis, das vor der Beschwerdekammer nicht geltend gemacht wurde – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2013:424

Gründe

Randnummer 1

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Mai 2010 (Sache R 962/2009-2) wird aufgehoben.

Randnummer 2

Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Fürstlich Castell’schen Domänenamts Albrecht Fürst zu Castell-Castell.

Randnummer 3

Die Castel Frères SAS trägt ihre eigenen Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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