Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 08.03.2005 – T-32/03
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2005:82
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. März 2005 − Leder & Schuh/HABM – Schuhpark Facies (JELLO SCHUHPARK) / (Rechtssache T-32/03)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Ältere nationale Wortmarke ‚Schuhpark‘ – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ‚JELLO SCHUHPARK‘ – Relatives Eintragungshindernis – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke – Wortmarken JELLO SCHUHPARK und Schuhpark (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnr. 51)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Leder & Schuh AG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke „JELLO SCHUHPARK“ für Waren der Klassen 18, 25 und 28 – Anmeldung Nr. 107367
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Schuhpark Fascies GmbH
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Deutsche Wortmarke „Schuhpark“ für Waren der Klasse 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung der Anmeldung der Klägerin für die Waren der Klasse 18; Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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