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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 08.03.2005 – T-32/03

Leder & Schuh AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2005:82

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. März 2005 − Leder & Schuh/HABM – Schuhpark Facies (JELLO SCHUHPARK) / (Rechtssache T-32/03)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Ältere nationale Wortmarke ‚Schuhpark‘ – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ‚JELLO SCHUHPARK‘ – Relatives Eintragungshindernis – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke – Wortmarken JELLO SCHUHPARK und Schuhpark (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnr. 51)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Leder & Schuh AG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke „JELLO SCHUHPARK“ für Waren der Klassen 18, 25 und 28 – Anmeldung Nr. 107367

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Schuhpark Fascies GmbH

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Deutsche Wortmarke „Schuhpark“ für Waren der Klasse 25

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung der Anmeldung der Klägerin für die Waren der Klasse 18; Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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