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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 14.07.2009 – T-300/08

Hoo Hing Holdings Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Art. 63 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 65 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) - Rechtsakt, der dem Begehren der Klägerin in vollem Umfang entspricht - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:275

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Hoo Hing Holdings Ltd trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 14. Juli 2009 – Hoo Hing/HABM – Tresplain Investments (Golden Elephant Brand) / (Rechtssache T-300/08)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Art. 63 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 65 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Rechtsakt, der dem Begehren der Klägerin in vollem Umfang entspricht – Unzulässigkeit“

Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Beschwerdeberechtigte und Verfahrensbeteiligte – Personen, die durch eine Entscheidung beschwert sind (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 63 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 30-32)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde:

Bildmarke Golden Elephant Brand für Waren der Klasse 30 –Gemeinschaftsmarke Nr. 241810

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke:

Tresplain Investments Ltd

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren:

Hoo Hing Holdings Ltd

Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marke der Antragstellerin:

Nicht eingetragene, im Vereinigten Königreich benutzte Bildmarke Golden Elephant

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung:

Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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