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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 23.04.2007 – T-30/03

Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Staatliche Beihilfe - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Begriff des Betroffenen - Gewerkschaft.
Spruchkörper
Zweite erweiterte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:111

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission.

3. Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Streithilfekosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Zweite erweiterte Kammer) vom 23. April 2007 – SID/Kommission / (Rechtssache T-30/03)

„Staatliche Beihilfe – Entscheidung, keine Einwände zu erheben – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Begriff des Betroffenen – Gewerkschaft“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 88 Abs. 2 und 3 EG und 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 21-42)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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