Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 15.10.2008 – T-297/07
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:445
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die TridonicActo GmbH & Co KG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. Oktober 2008 – TridonicAtco/HABM (Intelligent Voltage Guard) / (Rechtssache T-297/07)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Intelligent Voltage Guard – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Getrennte Prüfung der Eintragungshindernisse im Hinblick auf jede der für die Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen – Pflicht zur Begründung der Zurückweisung der Anmeldung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1) (vgl. Randnr. 22)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 29-39)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
TridonicAtco GmbH & Co. KG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke Intelligent Voltage Guard für Waren der Klassen 9 und 11 – Anmeldung Nr. 874778
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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