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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 15.10.2008 – T-297/07

TridonicAtco GmbH & Co KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:445

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die TridonicActo GmbH & Co KG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. Oktober 2008 – TridonicAtco/HABM (Intelligent Voltage Guard) / (Rechtssache T-297/07)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Intelligent Voltage Guard – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Getrennte Prüfung der Eintragungshindernisse im Hinblick auf jede der für die Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen – Pflicht zur Begründung der Zurückweisung der Anmeldung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1) (vgl. Randnr. 22)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 29-39)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

TridonicAtco GmbH & Co. KG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke Intelligent Voltage Guard für Waren der Klassen 9 und 11 – Anmeldung Nr. 874778

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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