Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 24.11.2011 – T-296/09

European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers (EFIM) gegen Europäische Kommission. Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für Tintenpatronen - Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde - Fehlendes Gemeinschaftsinteresse.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:693

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers (EFIM) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3. Die Lexmark International Technology SA trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 24. November 2011 – EFIM/Kommission / (Rechtssache T-296/09)

„Wettbewerb – Kartell – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Markt für Tintenpatronen – Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde – Fehlendes Gemeinschaftsinteresse“

1. Verfahren – Vorlage von Beweisen – Frist – Verspätete Benennung von Beweismitteln – Voraussetzungen (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 1) (vgl. Randnr. 22)

2. Unionsrecht – Grundsätze – Schutz des berechtigten Vertrauens – Voraussetzungen – Genaue Zusagen der Verwaltung (vgl. Randnr. 30)

3. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Festlegung von Prioritäten durch die Kommission – Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache – Ermessen der Kommission – Pflicht zur Begründung der Einstellungsentscheidung – Gerichtliche Nachprüfung – Umfang und Grenzen (Art. 81 EG, 82 EG, 85 Abs. 1 EG und 253 EG; Verordnung Nr. 773/2004 der Kommission, Art. 7 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 38-40, 59)

4. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Prüfung nur der der Kommission mitgeteilten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 773/2004 der Kommission, Art. 7 Abs. 2) (vgl. Randnr. 41)

5. Wettbewerb – Beherrschende Stellung – Kollektiv beherrschende Stellung – Begriff – Kollektive Einheit – Voraussetzungen (Art. 82 EG) (vgl. Randnr. 71)

6. Wettbewerb – Beherrschende Stellung – Vorliegen – Besitz eines bedeutenden Marktanteils – Unzureichendes Indiz (Art. 82 EG) (vgl. Randnr. 79)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-296/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten