Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 21.01.2009 – T-296/07
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:12
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Korsch AG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2009 – Korsch/HABM (PharmaCheck) / (Rechtssache T-296/07)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PharmaCheck – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Einschränkung des Warenverzeichnisses“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 31, 41, 53)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Korsch AG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke PharmaCheck für Waren der Klasse 9 – Anmeldung Nr. 5310214
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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