Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 17.01.2007 – T-283/04
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:10
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin, die Georgia-Pacific Sàrl, trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 17. Januar 2007 – Georgia-Pacific/HABM (Reliefmotiv) / (Rechtssache T-283/04)
„Gemeinschaftsmarke – Dreidimensionale Marke – Reliefmotiv – Zurückweisung der Anmeldung – Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 52-56)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Georgia-Pacific Sàrl
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Dreidimensionale Marke in Form des Reliefmotivs eines Wischtuchs für Waren der Klasse 16 – Anmeldung Nr. 2101277
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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