Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 01.04.2009 – T-280/08
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:98
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Herr Claude Perry trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 1. April 2009 – Perry/Kommission / (Rechtssache T-280/08)
„Schadensersatzklage – Verjährung – Unzulässigkeit“
Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Beginn – Haftung aufgrund einer Einzelmaßnahme – Zeitpunkt, zu dem die Schadensfolgen der Handlung eintreten (Art. 288 Abs. 2 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 46 und 53 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 34-39, 47-52)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-280/08 entschieden?“