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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 08.07.2009 – T-28/08

Mars, Inc. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:253

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Mars, Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. Juli 2009 – Mars/HABM – Ludwig Schokolade (Form eines Schokoladenriegels) / (Rechtssache T-28/08)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Dreidimensionale Gemeinschaftsmarke – Form eines Schokoladenriegels – Absolutes Eintragungshindernis – Keine Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009) – Anspruch auf rechtliches Gehör – Art. 73 und 74 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 75 und 76 der Verordnung Nr. 207/2009)“

1. Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Absolute Nichtigkeitsgründe – Eintragung entgegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30-34)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Nicht unterscheidungskräftige, beschreibende oder übliche Marken – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 47, 54, 66, 68)

3. Gemeinschaftsmarke – Entscheidungen des Amtes – Gewährung rechtlichen Gehörs (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 73) (vgl. Randnr. 89)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde:

Dreidimensionale Marke, die einen Schokoladenriegel darstellt, für Waren der Klassen 5, 29 und 30 – Gemeinschaftsmarke Nr. 818864

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke:

Mars, Inc.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren:

Ludwig Schokolade GmbH & Co. KG

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung:

Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung

Entscheidung der Beschwerdekammer

Aufhebung der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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