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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 11.09.2007 – T-28/07

Fels-Werke GmbH, Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH und Spenner-Zement GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Zertifikaten für Treibhausgasemissionen - Nationaler Plan Deutschlands zur Zuteilung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum von 2008 bis 2012 - Ablehnende Entscheidung der Kommission - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:251

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Fels‑Werke GmbH, die Saint‑Gobain Glass Deutschland GmbH und die Spenner‑Zement GmbH & Co. KG tragen die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 11. September 2007 – Fels‑Werke u.a./Kommission / (Rechtssache T-28/07)

„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Zertifikaten für Treibhausgasemissionen – Nationaler Plan Deutschlands zur Zuteilung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum von 2008 bis 2012 – Ablehnende Entscheidung der Kommission – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9 und 11) (vgl. Randnrn. 59-61)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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