Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 13.09.2010 – T-279/04
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:384
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Éditions Odile Jacob SAS trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und der Lagardère SCA.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2010 – Éditions Jacob/Kommission / (Rechtssache T-279/04)
„Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Französischsprachiger Verlag – Entscheidung, den Zusammenschluss unter der Bedingung einer Weiterveräußerung von Vermögenswerten für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären – Nichtigkeitsklage eines nicht zum Zuge gekommenen Übernahmeanwärters – Begründungspflicht – Täuschung – Rechtsfehler – Offensichtlicher Ermessensfehler – Verordnung (EWG) Nr. 4064/89“
1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Vorbereitende Handlungen – Ausschluss – Entscheidung der Kommission, einen Zusammenschluss eingehend zu prüfen (Art. 230 EG; Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 89)
2. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Berücksichtigung der Art der Kontrolle über ein Unternehmen, d. h. ihrer Ausübung allein oder aber gemeinsam mit anderen – Beurteilungskriterien – Übertragung von Vermögenswerten, bevor die Kommission den Zusammenschluss genehmigt hat – An Vermögenswerte geknüpfte Möglichkeit, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit auszuüben – Fehlen – Erwerb von Vermögenswerten mit dem Ziel ihrer Weiterveräußerung (Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 3 und 4) (vgl. Randnrn. 116-118, 125, 132, 138-140, 142, 144, 150, 153)
3. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Prüfung durch die Kommission – Vollzug des Zusammenschlusses vor seiner Anmeldung – Folgen – Möglichkeit für die Kommission, den Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar zu erklären – Möglichkeit für die Kommission, die Entscheidung über die Vereinbarkeitserklärung des Zusammenschlusses zu widerrufen – Fehlen – Fehlen einer Anmeldung, das mit einem Bußgeld geahndet werden kann (Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 6 bis 8 und 14) (vgl. Randnrn. 156-161, 201-202)
4. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Anmeldung – Verpflichtung – Umfang – Übertragung von Vermögenswerten, die keinen Zusammenschluss darstellt – Ausschluss (Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 171, 231-232)
5. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Prüfung durch die Kommission – Widerruf einer Entscheidung über die Genehmigung eines Zusammenschlusses – Kriterien – Arglistig herbeigeführte Entscheidung – Zusammenschluss, der als vorübergehender Erwerb einer Beteiligung eingeordnet wird – Erfordernis eines Nachweises für den Erwerb eines beherrschenden Einflusses (Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b, Art. 5 Buchst. a und Art. 8 Abs. 5 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 191-194)
6. Handlungen der Organe – Begründungspflicht – Umfang – Entscheidung zur Anwendung der Vorschriften über Unternehmenszusammenschlüsse – Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss genehmigt wird – Umfang (Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 8 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 226-228, 233-234)
7. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Prüfung durch die Kommission – Wirtschaftliche Beurteilungen – Ermessen bei der Beurteilung – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnrn. 248-249)
8. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung – Indizien – Änderung der ursprünglichen Position der Parteien auf den betroffenen Märkten – Folgen der Weiterveräußerung von Vermögenswerten – Gesamtumsatz der am Zusammenschluss Beteiligten – Ausschluss (Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 2 Abs. 3 und Art. 8 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 284-286, 288)
9. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Prüfung durch die Kommission – Definition des relevanten Marktes – Kriterien – Substituierbarkeit der Waren – Angebot- und Nachfragestruktur – Berücksichtigung der übergreifenden Wirkungen eines Zusammenschlusses (Verordnung Nr. 4064/89 des Rates) (vgl. Randnrn. 302-306)
10. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Maßgeblicher Zeitpunkt –Zeitpunkt der Anmeldung des Zusammenschlusses – Verpflichtung zur Berücksichtigung der Gefahr des Abschlusses wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen infolge des Zusammenschlusses – Fehlen (Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnrn. 326-327, 338)
11. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Prüfung durch die Kommission – Verpflichtungszusagen der betroffenen Unternehmen, die geeignet sind, das angemeldete Vorhaben mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu machen – Verpflichtung zur Weiterveräußerung von Vermögenswerten – Kriterien für die Auswahl des Erwerbers – Gegenwärtiger oder potentiellen Mitbewerber – Unabhängigkeit, finanzielle Mittel und erwiesene Sachkenntnis – Weiterveräußerung der Vermögenswerte an einen Finanzinvestor – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 4064/89 des Rates; Mitteilung der Kommission über im Rahmen der Verordnungen Nr. 4064/89 und Nr. 447/98 zulässige Abhilfemaßnahmen, Randnr. 49) (vgl. Randnrn. 340-346)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Urteil vom 13.09.2010 – T-279/04 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade T-279/04 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“