Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 24.09.2008 – T-264/06
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:400
Tenor
1. Die Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2006 über die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/122742/C/SUP/RU wird für nichtig erklärt.
2. Die Kommission und die DC‑Hadler Networks SA tragen ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. September 2008 – DC‑Hadler Networks/Kommission / (Rechtssache T-264/06)
„Öffentliche Lieferaufträge – TACIS-Programm – Entscheidung, die Ausschreibung aufzuheben – Nichtigkeitsklage – Begründungspflicht“
1. Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Klage gegen eine vollzogene Entscheidung (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 18-19)
2. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung der Kommission über die Aufhebung eines öffentlichen Lieferauftrags (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 29, 32-34)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-264/06 entschieden?“