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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 24.09.2008 – T-264/06

DC-Hadler Networks SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Öffentliche Lieferaufträge - TACIS-Programm - Entscheidung, die Ausschreibung aufzuheben - Nichtigkeitsklage - Begründungspflicht.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:400

Tenor

1. Die Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2006 über die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/122742/C/SUP/RU wird für nichtig erklärt.

2. Die Kommission und die DC‑Hadler Networks SA tragen ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. September 2008 – DC‑Hadler Networks/Kommission / (Rechtssache T-264/06)

„Öffentliche Lieferaufträge – TACIS-Programm – Entscheidung, die Ausschreibung aufzuheben – Nichtigkeitsklage – Begründungspflicht“

1. Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Klage gegen eine vollzogene Entscheidung (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 18-19)

2. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung der Kommission über die Aufhebung eines öffentlichen Lieferauftrags (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 29, 32-34)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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