Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.09.2007 – T-259/03
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:254
Tenor
1. Die Kommission wird verurteilt, der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 3 000 Euro zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt drei Viertel ihrer eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten der Kommission; diese trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten und ein Viertel der Kosten der Klägerin.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. September 2007 – Nikolaou/Kommission / (Rechtssache T-259/03)
„Außervertragliche Haftung – Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) betreffend ein Mitglied des Rechnungshofs – Verbreitung von Informationen – Schutz personenbezogener Daten – Zugang zur Untersuchungsakte und zum Bericht des OLAF – Hinreichend qualifizierte Verletzung von Rechtsvorschriften, die Einzelnen Rechte einräumen – Kausalzusammenhang – Schaden“
1. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 37-38, 141-142)
2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierte Verletzung einer Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Begriff (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 39-44)
3. Außervertragliche Haftung – Ersatz des durch die Bediensteten der Gemeinschaft in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schadens (Art. 288 Abs. 2 EG; Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1073/1999, Art. 8 Abs. 3, und Nr. 45/2001, Art. 2 Buchst. a und b, 3, 4 Abs. 1, und 5) (vgl. Randnrn. 193-199)
4. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierte Verletzung einer Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht (Art. 288 Abs. 2 EG, Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1073/1999, Art. 8 Abs. 3, und Nr. 45/2001, Art. 2, 3, 4 Abs. 1, und 5 Buchst. a und e) (vgl. Randnrn. 200-216, 230-233)
5. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) – Verordnung Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des OLAF (Verordnung Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates) (vgl. Randnrn. 236-246, 250-251)
6. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Schaden – Kausalzusammenhang (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 304, 320, 330, 333)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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