Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 09.07.2009 – T-257/08
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:267
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Biotronik GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. Juli 2009 – Biotronik/HABM (BioMonitor) / (Rechtssache T-257/08)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BioMonitor – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 22, 30)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Biotronik GmbH & Co. KG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke BioMonitor für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 10 und 38, wobei das Warenverzeichnis nachträglich auf Waren der Klasse 10 eingeschränkt wurde – Anmeldung Nr. 4556023
Entscheidung der Prüferin:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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