Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.07.2007 – T-250/05
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:225
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – Evropaïki Dynamiki/Kommission / (Rechtssache T-250/05)
„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sammlung, Produktion und Verteilung elektronischer Veröffentlichungen, insbesondere des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Gleichbehandlung – Begründungspflicht – Kein offensichtlicher Beurteilungsfehler“
1. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 45-46)
2. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 68-69, 75, 78)
3. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung (vgl. Randnr. 89)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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