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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.07.2007 – T-250/05

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Vergabeverfahren der Gemeinschaft - Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sammlung, Produktion und Verteilung elektronischer Veröffentlichungen, insbesondere des Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Gleichbehandlung - Begründungspflicht - Fehlen eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:225

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – Evropaïki Dynamiki/Kommission / (Rechtssache T-250/05)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sammlung, Produktion und Verteilung elektronischer Veröffentlichungen, insbesondere des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Gleichbehandlung – Begründungspflicht – Kein offensichtlicher Beurteilungsfehler“

1. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 45-46)

2. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 68-69, 75, 78)

3. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung (vgl. Randnr. 89)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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