Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 13.12.2007 – T-242/06
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:391
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Miguel Cabrera Sánchez trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 13. Dezember 2007 – / Cabrera Sánchez/HABM – Industrias Cárnicas Valle (el charcutero artesano) / (Rechtssache T-242/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ‚el charcutero artesano‘ – Ältere nationale Bildmarke ‚El Charcutero‘ – Relatives Eintragungshindernis – Fehlende Verwechslungsgefahr – Fehlende Zeichenähnlichkeit – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 84-86, 90, 92)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Industrias Cárnicas Valle, SA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Farbige Bildmarke „el charcutero artesano“ für Waren der Klasse 29 – Anmeldung Nr. 2823193
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Miguel Cabrera Sánchez
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Bildmarke „El Charcutero“ für Waren der Klasse 29 – Anmeldung Nr. 2047511
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs und Eintragung der angemeldeten Marke
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-242/06 entschieden?“