Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 16.06.2010 – T-24/09
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:238
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2. Biocaps trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. Juni 2010 – Biocaps/Kommission / (Rechtssache T-24/09)
„Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird – Art. 20 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Existenz des Adressaten der Entscheidung – Klage, die offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt“
1. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird – Adressat (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 20 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 25-26)
2. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Nachprüfungsbefugnis der Kommission – Entscheidung, mit der einer juristischen Person und den von ihr kontrollierten Betrieben aufgegeben wird, eine Nachprüfung zu dulden – Tragweite (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 20 Abs. 4) (vgl. Randnr. 32)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
Art. 20 KartVerfVO
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-24/09 entschieden?“