Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 09.07.2009 – T-238/07
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:263
Tenor
1. Der Antrag auf Nichtigerklärung ist erledigt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Ristic AG, die Piratic Meeresfrüchte Import GmbH, die Prime Catch Seafood GmbH und die Rainbow Export Processing, SA tragen die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2009 – Ristic u. a./Kommission / (Rechtssache T-238/07)
„Gesundheitspolizei – Schutzmaßnahmen – Entscheidung 2007/362/EG – Nichtigkeitsklage – Erledigung – Schadensersatzklage – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Grundsatz des Vertrauensschutzes – Fürsorgepflicht – Eigentumsrecht und Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung“
1. Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 37-39)
2. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 51-52)
3. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 55-56)
4. Landwirtschaft – Angleichung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften – Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen – Richtlinie 96/23 (Richtlinie 96/23 des Rates; Entscheidung 2007/362 der Kommission) (vgl. Randnrn. 58-60, 66-68, 74, 76-82)
5. Landwirtschaft – Angleichung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften – Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen – Richtlinie 96/23 (Richtlinie 96/23 des Rates; Entscheidung 2007/362 der Kommission) (vgl. Randnrn. 85-91)
6. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 92-93)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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