Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 09.06.2021 – T-235/19
- Spruchkörper
- Zehnte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2021:343
Gründe
Die Klage wird abgewiesen.
Die von der Health Information Management (HIM) begangenen Verstöße gegen die Finanzhilfevereinbarungen Nr. 225023 betreffend die Durchführung des Projekts „ElDeRly-friEndly Alarm handling and MonitorING (Dreaming)“ und Nr. 250449 betreffend die Durchführung des Projekts „Health monitoring and sOcial integration environMEnt for Supporting WidE ExTension of independent life at HOME (HOME SWEET HOME)“ sind Unregelmäßigkeiten im Sinne der Klausel II.1 der Allgemeinen Bedingungen dieser Vereinbarungen.
HIM wird verurteilt, an die Europäische Kommission einen Betrag von 512799 Euro zurückzuzahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage der Kommission abgewiesen.
HIM trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten, die der Kommission entstanden sind.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-235/19 entschieden?“