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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.06.2021 – T-235/19

Health Information Management (HIM) gegen Europäische Kommission. Schiedsklausel – Im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Politik für Informations- und Kommunikations-Technologien (IKT) geschlossene Finanzhilfevereinbarungen – Prüfbericht – Von der Kommission ausgestellte Belastungsanzeigen – Untersuchung des OLAF – Nichtigkeitsklage – Widerklage – Vollständige Erstattung der Finanzhilfen – Schadensersatz.
Spruchkörper
Zehnte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2021:343

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Die von der Health Information Management (HIM) begangenen Verstöße gegen die Finanzhilfevereinbarungen Nr. 225023 betreffend die Durchführung des Projekts „ElDeRly-friEndly Alarm handling and MonitorING (Dreaming)“ und Nr. 250449 betreffend die Durchführung des Projekts „Health monitoring and sOcial integration environMEnt for Supporting WidE ExTension of independent life at HOME (HOME SWEET HOME)“ sind Unregelmäßigkeiten im Sinne der Klausel II.1 der Allgemeinen Bedingungen dieser Vereinbarungen.

Randnummer 3

HIM wird verurteilt, an die Europäische Kommission einen Betrag von 512799 Euro zurückzuzahlen.

Randnummer 4

Im Übrigen wird die Widerklage der Kommission abgewiesen.

Randnummer 5

HIM trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten, die der Kommission entstanden sind.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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