Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 04.07.2017 – T-234/15
Systema Teknolotzis AE – Efarmogon Ilektronikis kai Pliroforikis gegen Europäische Kommission. Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 – 2013) – Finanzhilfevereinbarungen für die Projekte PlayMancer, Mobiserv und PowerUp – Art. 299 AEUV – Beschluss, der einen vollstreckbaren Titel darstellt – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Zulässigkeit – Verhältnismäßigkeit – Sorgfaltspflicht – Begründungspflicht.
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2017:461
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die Systema Teknolotzis AE – Efarmogon Ilektronikis kai Pliroforikis trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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