Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 06.03.2007 – T-230/05
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:76
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 6. März 2007 – Golf USA/HABM (GOLF USA) / (Rechtssache T-230/05)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GOLF USA – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 32-33, 45, 49-50)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Golf USA Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke GOLF USA für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 28 und 35 – Anmeldung Nr. 3073715
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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