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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.09.2007 – T-230/04

Republik Finnland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. EAGFL - Abteilung Garantie - Regelung zur Überprüfung von Flächenbeihilfen in bestimmten Regionen - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:259

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. September 2007 – Finnland/Kommission / (Rechtssache T-230/04)

„EAGFL – Abteilung Garantie – Regelung zur Überprüfung von Flächenbeihilfen in bestimmten Regionen – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben“

1. Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss (vgl. Randnrn. 52, 159-161, 186-191)

2. Handlungen der Organe – Begründung – Verpflichtung – Umfang (Art. 253 EG) (vgl. Randnr. 184)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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