Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.07.2007 – T-229/05
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:224
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – AEPI/Kommission / (Rechtssache T-229/05)
„Wettbewerb – Urheberrechte und verwandte Schutzrechte – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Verpflichtungen bei der Prüfung von Beschwerden – Fehlendes Gemeinschaftsinteresse – Zurückweisung“
1. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Festlegung von Prioritäten durch die Kommission (Art. 81 EG, 82 EG und 85 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 38-41, 44, 60-61)
2. Wettbewerb – Kartelle – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Kriterien (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 42-43)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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