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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.07.2007 – T-229/05

AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Wettbewerb - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Verordnung [EG] Nr. 1/2003 - Verpflichtungen bei der Behandlung von Beschwerden -Fehlendes Gemeinschaftsinteresse -- Abweisung.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:224

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – AEPI/Kommission / (Rechtssache T-229/05)

„Wettbewerb – Urheberrechte und verwandte Schutzrechte – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Verpflichtungen bei der Prüfung von Beschwerden – Fehlendes Gemeinschaftsinteresse – Zurückweisung“

1. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Festlegung von Prioritäten durch die Kommission (Art. 81 EG, 82 EG und 85 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 38-41, 44, 60-61)

2. Wettbewerb – Kartelle – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Kriterien (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 42-43)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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