Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 25.07.2006 – T-221/04
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2006:223
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. Juli 2006 – Belgien/Kommission / (Rechtssache T-221/04)
„EAGFL – Rechnungsabschluss – Ackerkulturen – Anbauflächenkontrolle auf der Grundlage eines Luftorthofoto-Systems (GIS) – Unterschied zwischen der angegebenen Fläche und der mittels GIS festgestellten Fläche – Administrative Kontrolle und Kontrolle vor Ort – Schaden für den EAGFL“
1. Gerichtshof – Gericht erster Instanz – Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung – Ausübung im Rahmen der Nichtigkeitsklage (Artikel 229 EG und 230 EG) (vgl. Randnrn. 27-28)
2. Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss (Verordnung Nr. 729/70 des Rates) (vgl. Randnrn. 30-33, 82-92)
3. Landwirtschaft – EAGFL – Gewährung von Beihilfen und Prämien (Verordnungen des Rates Nr. 729/70 und Nr. 3508/92; Verordnung Nr. 3887/92 der Kommission) (vgl. Randnrn. 52-57)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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