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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 25.07.2006 – T-221/04

Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. EAGFL - Rechnungsabschluss - Ackerkulturen - Anbauflächenkontrolle auf der Grundlage eines Luftorthofoto-Systems (GIS) - Unterschied zwischen der angegebenen Fläche und der mittels GIS festgestellten Fläche - Administrative Kontrolle und Kontrolle vor Ort - Schaden für den EAGFL.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:223

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. Juli 2006 – Belgien/Kommission / (Rechtssache T-221/04)

„EAGFL – Rechnungsabschluss – Ackerkulturen – Anbauflächenkontrolle auf der Grundlage eines Luftorthofoto-Systems (GIS) – Unterschied zwischen der angegebenen Fläche und der mittels GIS festgestellten Fläche – Administrative Kontrolle und Kontrolle vor Ort – Schaden für den EAGFL“

1. Gerichtshof – Gericht erster Instanz – Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung – Ausübung im Rahmen der Nichtigkeitsklage (Artikel 229 EG und 230 EG) (vgl. Randnrn. 27-28)

2. Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss (Verordnung Nr. 729/70 des Rates) (vgl. Randnrn. 30-33, 82-92)

3. Landwirtschaft – EAGFL – Gewährung von Beihilfen und Prämien (Verordnungen des Rates Nr. 729/70 und Nr. 3508/92; Verordnung Nr. 3887/92 der Kommission) (vgl. Randnrn. 52-57)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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