Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 06.04.2017 – T-220/14
Saremar – Sardegna Regionale Marittima SpA gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Seeverkehr – Ausgleichsleistung für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen – Kapitalzuführung – Beschluss, der die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückzahlung anordnet – Liquidation der Klägerin – Prozessfähigkeit – Fortbestand des Rechtsschutzinteresses – Keine Erledigung der Hauptsache – Begriff der Beihilfe – Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – Kriterium des privaten Kapitalgebers – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Rechtsfehler – Einrede der Rechtswidrigkeit – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Beschluss 2011/21/EU – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten – Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen – Altmark-Urteil.
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2017:267
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die Saremar – Sardegna Regionale Marittima SpA trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Compagnia Italiana di Navigazione SpA.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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