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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 01.07.2008 – T-211/07

AWWW GmbH ArbeitsWelt-Working World gegen Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (FEACVT). Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Ablehnung eines Angebots - Auswahlkriterien - Zuschlagskriterien - Begründungspflicht.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:240

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die AWWW GmbH ArbeitsWelt-Working World trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 1. Juli 2008 – AWWW/Eurofound / (Rechtssache T-211/07)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Ablehnung eines Angebots – Auswahlkriterien – Zuschlagskriterien – Begründungspflicht“

1. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht anzunehmen (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 34‑45)

2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Auswahlkriterien (vgl. Randnrn. 57‑62)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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