Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 07.06.2011 – T-206/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:250
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Total SA und die Elf Aquitaine SA tragen die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. Juni 2011 – Total und Elf Aquitaine/Kommission / (Rechtssache T-206/06)
„Wettbewerb – Kartelle – Markt für Methacrylate – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird – Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung – Verteidigungsrechte – Unschuldsvermutung – Begründungspflicht – Grundsatz der Gleichbehandlung – Grundsatz der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen – Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Straftatbestände und der Strafen – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Grundsatz der Rechtssicherheit – Ermessensmissbrauch – Geldbußen – Zurechnung der Haftung für die Zahlung innerhalb einer Gruppe von Gesellschaften“
1. Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre hundertprozentigen Tochtergesellschaften (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung des Rates Nr. 1/2003, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 45-48,115-116, 205).
2. Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre hundertprozentigen Tochtergesellschaften – Tochtergesellschaft im Besitz einer Holdinggesellschaft – Umstand, der zur Widerlegung der Vermutung nicht ausreicht (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung des Rates Nr. 1/2003, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 78-79, 85)
3. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Mitteilung der Beschwerdepunkte – Notwendiger Inhalt – Wahrung der Verteidigungsrechte – Unternehmen, die in die Lage versetzt werden, zu den von der Kommission geltend gemachten Tatsachen, Beschwerdepunkten und Umständen Stellung zu nehmen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 130‑133)
4. Handlungen der Organe – Begründungspflicht – Umfang – Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln – An mehrere Adressaten gerichtete Entscheidung – Erfordernis einer ausreichenden Begründung insbesondere gegenüber der Einheit, der eine Zuwiderhandlung zuzurechnen ist (Art. 81 EG und 253 EG) (vgl. Randnrn. 177-178)
5. Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre hundertprozentigen Tochtergesellschaften – Aufteilung der Zahlung der Geldbuße auf die einzelnen juristischen Personen, aus denen die wirtschaftliche Einheit besteht – Verkennung der Einheitlichkeit des Unternehmensbegriffs – Fehlen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 205-209)
6. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Abschreckender Charakter – Verpflichtung, die bereits wegen anderer wettbewerbswidriger Tätigkeiten verhängten Geldbußen anzurechnen – Fehlen (Art. 81 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23) (vgl. Randnrn. 297-298)
7. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Abschreckender Charakter – Berücksichtigung der Größe und der Gesamtressourcen des mit einer Sanktion belegten Unternehmens (Art. 81 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23) (vgl. Randnrn. 303)
8. Verfahren – Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Neue Umstände von entscheidender Bedeutung für die Entscheidung (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 62) (vgl. Randnr. 306)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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