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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 24.06.2004 – T-190/02

Anita Jannice Österholm gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Beamte - Auf den Jahresurlaub angerechnete Abwesenheit - Fristen - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2004:191

Gründe

24. Juni 2004

Rechtssache T-190/02

Anita Jannice Österholm

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vollständiger Wortlaut in französischer Sprache II - 0000

Gegenstand: Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die Abwesenheit der Klägerin vom 8. bis 31. Juli 2000 auf ihren Jahresurlaub angerechnet wurde.

Entscheidung: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

1. Beamte – Klage – Beschwerende Maßnahme – Begriff

(Beamtenstatut, Artikel 90 und 91)

2. Beamte – Klage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Fristen – Ausschlusswirkung – Neubeginn infolge eines Antrags nach Artikel 90 Absatz 1 des Beamtenstatuts – Unzulässigkeit

(Beamtenstatut, Artikel 90 und 91)

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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