Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 03.06.2009 – T-179/06
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:171
Tenor
1. Die Klage auf Rückzahlung der von der Kommission aufgrund des Vertrags Barbara (Broad Range of Community Based Telematics Applications in Rural Areas) mit der Referenz „Projekt R 2022“ gezahlten Vorschüsse wird wegen offensichtlicher Unzuständigkeit des Gerichts als unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen die Burie Onderzoek en Advies BV gerichtet ist.
2. Burie Onderzoek en Advies wird aufgrund des Vertrags Telepromise (Telematics to Provide for Missing Services) mit der Referenz „Projekt UR 1028“ verurteilt, der Kommission einen Betrag in Höhe von 109 535,62 Euro zuzüglich Verzugszinsen zu dem in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Zinssatz ab 31. August 2001 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.
3. Die Widerklage von Burie Onderzoek en Advies wird abgewiesen.
4. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 3. Juni 2009 – Kommission/Burie Onderzoek en Advies / (Rechtssache T-179/06)
„Schiedsklausel – Im Rahmen des Programms RACE II und eines spezifischen Projekts im Bereich der Telematikanwendungen im öffentlichen Interesse geschlossene Verträge – Rückzahlung eines Teils der gezahlten Vorschüsse – Zuständigkeit des Gerichts – Teilweise Unzulässigkeit – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Widerklage“
Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 59-62, 100)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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