Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 02.12.2011 – T-176/11 R
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:710
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Gründe
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Dezember 2011 – Carbunión/Rat / (Rechtssache T-176/11 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Beschluss über Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Fehlende Übereinstimmung mit der Klage – Untrennbarkeit – Unzulässigkeit – Interessenabwägung“
1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Fumus boni iuris – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Kumulativer Charakter – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 12-14)
2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Interesse des Antragstellers an der beantragten Aussetzung – Antrag auf teilweise Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses 2010/787 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke – Aussetzung, die die Lage des Antragstellers nicht ändern kann – Fehlendes Rechtsschutzinteresse (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 17‑21)
3. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Antrag auf Erlass von Anordnungen, die über den Rahmen des Hauptverfahrens hinausgehen – Unzulässigkeit (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 22‑24)
4. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Antrag auf teilweise Aussetzung des Vollzugs eines Beschlusses – Beschluss 2010/787 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke – Aussetzung, die zu einer Änderung des Inhalts des Beschlusses führt – Unzulässigkeit (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 26-34)
5. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Begriff – Vorrang des allgemeinen öffentlichen Interesses vor privaten Interessen (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 36-39, 41-43)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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