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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 04.09.2009 – T-174/06

Inalca SpA - Industria Alimentari Carni und Cremonini SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Außervertragliche Haftung - Untersuchungen des OLAF zu Unregelmäßigkeiten bei den Erstattungen für die Ausfuhr von Rindfleisch nach Jordanien - Übermittlung von Informationen über gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndende Handlungen an nationale Behörden - Nationale Entscheidung über die Rückforderung der Erstattungen - Sicherheitsleistung - Schadensersatzklage - Verjährungsfrist - Sukzessiver Schadenseintritt - Teilweise Unzulässigkeit - Kausalzusammenhang.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:306

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Inalca SpA – Industria Alimentari Carni und die Cremonini SpA tragen die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 4. September 2009 – Inalca und Cremonini/Kommission / (Rechtssache T-174/06)

„Außervertragliche Haftung – Untersuchungen des OLAF zu Unregelmäßigkeiten bei den Erstattungen für die Ausfuhr von Rindfleisch nach Jordanien – Übermittlung von Informationen über gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndende Handlungen an nationale Behörden – Nationale Entscheidung über die Rückforderung der Erstattungen – Sicherheitsleistung – Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Sukzessiver Schadenseintritt – Teilweise Unzulässigkeit – Kausalzusammenhang“

1. Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Beginn (Art. 230 EG, 232 Abs. 2 EG und 288 Abs. 2 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 46 und 53) (vgl. Randnrn. 46-47, 55-57, 60-61)

2. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 68-69)

3. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 84-90)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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