Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 27.06.2012 – T-167/08
Microsoft Corp. gegen Europäische Kommission. Wettbewerb – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Betriebssysteme für Client‑PCs – Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver – Weigerung des marktbeherrschenden Unternehmens, Interoperabilitätsinformationen zu liefern und ihre Nutzung zu gestatten – Erfüllung der Verpflichtungen aus einer Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird und verhaltensorientierte Abhilfemaßnahmen auferlegt werden – Zwangsgeld.
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:323
Gründe
List of URI's:
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-167/08 entschieden?“