Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 11.11.2009 – T-162/08
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:432
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Frag Comercio Internacional, SL trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 11. November 2009 – Frag Comercio Internacional/HABM – Tinkerbell Modas (GREEN by missako) / (Rechtssache T-162/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke GREEN by missako – Ältere nationale und Gemeinschaftsbildmarke MI SA KO – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27, 52)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Tinkerbell Modas LTDA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Gemeinschaftsbildmarke GREEN by missako für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 25 und 35 – Anmeldung Nr. 3663234
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Frag Comercio Internacional, SL
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftsbildmarke MI SA KO für Waren der Klassen 18 und 25, nationale Bildmarke MI SA KO für Dienstleistungen der Klasse 35
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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