Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 01.09.2011 – T-132/10
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:413
Tenor
1. Die Klage wird als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend und als teilweise offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2. Die Communauté de communes de Lacq trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 1. September 2011 – Communauté de communes de Lacq/Kommission / (Rechtssache T-132/10)
„Außervertragliche Haftung – Zusammenschluss – Entscheidung der Kommission, mit der der Zusammenschluss zum Erwerb der Kontrolle über die Acetex Corp. durch die Celanese Corp. für zulässig erklärt wird – Keine Verpflichtung der Celanese Corp., den Betrieb des Werks in Pardies (Frankreich) fortzuführen – Kein Verstoß der Kommission gegen eine Rechtsvorschrift – Klage, der offensichtlich jede Grundlage fehlt“
1. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen Unionsrecht (Art. 340 AEUV) (vgl. Randnrn. 19-21)
2. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Prüfung durch die Kommission – Verpflichtungszusagen der betroffenen Unternehmen, die geeignet sind, das angemeldete Vorhaben mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu machen –Im Rahmen der Ausgangsuntersuchung der Kommission unterbreitete Verpflichtungszusagen, die aber der endgültigen Entscheidung der Kommission nach Abschluss der eingehenden Untersuchung nicht zugrunde gelegt wurden – Pflicht der Kommission, die betroffenen Unternehmen zur Einhaltung solcher Verpflichtungszusagen zu zwingen – Fehlen (Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, Art. 6 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 23-25, 28)
3. Unionsrecht – Grundsätze – Schutz des berechtigten Vertrauens – Voraussetzungen (vgl. Randnr. 32)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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