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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 08.10.2008 – T-122/06

Helkon Media AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Schiedsklausel - Programm zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus) - Klage auf Zahlung einer finanziellen Unterstützung - Vorhandensein einer Schiedsklausel - Aufrechnung - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:418

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Helkon Media AG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Oktober 2008 – Helkon Media/Kommission / (Rechtssache T-122/06)

„Schiedsklausel – Programm zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus) – Klage auf Zahlung einer finanziellen Unterstützung – Vorhandensein einer Schiedsklausel – Aufrechnung – Unzulässigkeit“

Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Anfechtung der Gültigkeit einer Aufrechnungsentscheidung (Art. 230 EG, 238 EG und 249 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates) (vgl. Randnrn. 43-53)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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