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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 19.09.2006 – T-100/05

Compagnie d'entreprises CFE SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Entscheidung 2004/813/EG - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region - Unmittelbar betroffene Person - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:260

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 19. September 2006 – CFE/Kommission / (Rechtssache T-100/05)

„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Entscheidung 2004/813/EG – Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region – Unmittelbar betroffene Person – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Artikel 230 Absatz 4 EG; Richtlinie 92/43 des Rates; Entscheidung 2004/813 der Kommission) (vgl. Randnrn. 33-41)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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