Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 13.11.2007 – 9 BN 2.07

Spruchkörper
9. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:131107B9BN2.07.0

Tenor

1. Der Beschluss des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2007 wird wegen offenbarer Unrichtigkeiten wie folgt berichtigt:

2. Der Tenor des Beschlusses lautet:

3. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. April 2007 wird zurückgewiesen.

4. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Der Beschluss enthält im Tenor offenbare Unrichtigkeiten. Die Fehler sind im Beschlusswege zur berichtigen, §§ 118, 122 Abs. 1 VwGO. Den Beteiligten ist mit Schreiben vom 22. Oktober 2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Bedenken wurden nicht geäußert.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 9 BN 2.07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten