Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 24.11.2009 – 9 A 20.09
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2009:241109B9A20.09.0
Tenor
Auf Antrag der Parteien wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Klageverfahrens angeordnet.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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