Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 11.05.2005 – 7 C 5.04
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:110505B7C5.04.0
Tenor
Der Fallschirm-Sportspringerclub 1. Luftlandedivision e.V. B., vertreten durch den Vorstand, Postfach ..., ... B., (Zustellanschrift: Rechtsanwalt Dr. R., Z. Straße 17, ... B.), wird zum Verfahren beigeladen.
Gründe
Die Beiladung ist gemäß § 65 Abs. 2 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 VwGO geboten. Die mit der Klage beanspruchten Informationen betreffen den Fallschirm-Sportspringerclub 1. Luftlandedivision e.V. B. Ihm können daher nach dem Umweltinformationsgesetz, insbesondere nach dessen § 9, eigene Rechte zustehen, die den Anspruch des Klägers ausschließen oder beschränken (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 32.98 - Buchholz 406.252 § 7 UIG Nr. 7).
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 7 C 5.04 entschieden?“