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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 11.05.2005 – 7 C 5.04

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:110505B7C5.04.0

Tenor

Der Fallschirm-Sportspringerclub 1. Luftlandedivision e.V. B., vertreten durch den Vorstand, Postfach ..., ... B., (Zustellanschrift: Rechtsanwalt Dr. R., Z. Straße 17, ... B.), wird zum Verfahren beigeladen.

Gründe

Die Beiladung ist gemäß § 65 Abs. 2 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 VwGO geboten. Die mit der Klage beanspruchten Informationen betreffen den Fallschirm-Sportspringerclub 1. Luftlandedivision e.V. B. Ihm können daher nach dem Umweltinformationsgesetz, insbesondere nach dessen § 9, eigene Rechte zustehen, die den Anspruch des Klägers ausschließen oder beschränken (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 32.98 - Buchholz 406.252 § 7 UIG Nr. 7).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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