Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 08.12.2006 – 7 B 89.06
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:081206B7B89.06.0
Tenor
1. Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 7. November 2006 wird verworfen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
Randnummer 2
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 7 B 89.06 entschieden?“