Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 28.03.2012 – 7 B 44/11 (7 C 10/12)
Planfeststellungsbeschluss; Planerhaltung bei Abwägungsmangel
- Spruchkörper
- 7. Senat
- Normenkette
- § 75 Abs. 1a S. 2 VwVfG
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie wirft voraussichtlich u.a. die klärungsbedürftige Frage auf, inwieweit § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG die Planerhaltung für einen Teil des Vorhabens ermöglicht.
Zitierte Vorschriften
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 7 B 44/11 (7 C 10/12) entschieden?“