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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 09.12.2009 – 6 PB 44.09

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2009:091209B6PB44.09.0

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - vom 13. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gemäß § 78 Abs. 2 SAPersVG i.V.m. § 92b Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Wie sich aus der beigezogenen Urschrift des am 13. Mai 2009 verkündeten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ergibt, ist dieser Beschluss bereits am 15. Mai 2009 vollständig abgefasst und mit den Unterschriften sämtlicher Mitglieder des Fachsenats versehen der Geschäftsstelle übergeben worden.

Zitierte Vorschriften

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