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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 26.05.2010 – 5 B 58/09, 5 B 58/09 (5 C 15/10)

Bewerbung schwerbehinderter Menschen; Vorstellungsgespräch; fachliche Eignung
Spruchkörper
5. Senat
Normenkette
§ 82 S 2 SGB 9, § 82 S 3 SGB 9, § 22 AGG

Gründe

Randnummer 1

Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. August 2009 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann Gelegenheit zur Klärung geben, wie § 82 Satz 2 und 3 SGB IX sowie § 22 AGG auszulegen sind, wenn eine einem Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberin mit Blick auf ihre Examensnoten nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

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