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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 13.08.2012 – 5 B 33/12 (5 C 25/12)

Jugendhilfeleistung; örtliche Zuständigkeit
Spruchkörper
5. Senat
Normenkette
§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 86 Abs. 5 S. 3 SGB VIII, § 86 Abs. 4 SGB VIII

Gründe

Randnummer 1

Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2012 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann zur Klärung des Bedeutungsgehalts der in § 86 Abs. 5 Satz 3 SGB VIII angeordneten entsprechenden Anwendung des § 86 Abs. 4 SGB VIII beitragen.

Zitierte Vorschriften

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