Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 13.08.2012 – 5 B 33/12 (5 C 25/12)
Jugendhilfeleistung; örtliche Zuständigkeit
- Spruchkörper
- 5. Senat
Gründe
Randnummer 1
Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2012 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann zur Klärung des Bedeutungsgehalts der in § 86 Abs. 5 Satz 3 SGB VIII angeordneten entsprechenden Anwendung des § 86 Abs. 4 SGB VIII beitragen.
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