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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 01.07.2011 – 5 B 13/11 (5 C 12/11)

Hilfe zur Erziehung; Pflegegeld
Spruchkörper
5. Senat
Normenkette
§ 27 Abs. 2a SGB VIII, § 33 S. 1 SGB VIII, § 39 SGB VIII

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde der Kläger ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Randnummer 2

Die Revision kann dem Senat Gelegenheit geben, zu den Voraussetzungen der Verwandtenpflege und der Gewährung von Pflegegeld nach den § 27 Abs. 2a, § 33 Satz 1, § 39 SGB VIII Stellung zu nehmen.

Zitierte Vorschriften

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