Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 01.09.2008 – 4 B 20.08

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2008:010908B4B20.08.0

Tenor

Das Rubrum in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2008 wird berichtigt. Anstelle von „der W., vertreten durch die W., diese vertreten durch den Geschäftsführer“ lautet das Aktivrubrum „der W., vertreten durch die E., diese vertreten durch den Geschäftsführer“.

Gründe

Randnummer 1

Der Beschluss vom 23. Juli 2008 enthält mit der fehlerhaften Bezeichnung der Klägerin eine offenbare Unrichtigkeit im Aktivrubrum. Dieser Fehler war gemäß §§ 122, 118 Abs. 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 4 B 20.08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten