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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 23.08.2006 – 4 A 2001.05

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2006:230806B4A2001.05.0

Tenor

Die Klageverfahren der Kläger zu 2, 3, 8 bis 18 werden abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 4 A 2003.06 geführt. Das Verfahren BVerwG 4 A 2003.06 wird gemäß § 93a Abs. 1 VwGO ausgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren i.S.v. § 93a VwGO durchgeführt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom 20. Juli 2006 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2 VwGO).

Randnummer 2

Die Klagen der Kläger zu 2, 3, 8 bis 18 eignen sich nicht als Musterklagen und sind deshalb vom bisherigen Verfahren abzutrennen (§ 93 VwGO) und gemäß § 93a Abs. 1 VwGO auszusetzen. Die Verfahrensbeteiligten haben Einwendungen hiergegen nicht erhoben.

Randnummer 3

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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